Versicherungsvergleich
Berufsunfähigkeit machen und
Beiträge sparen
Die Höhe der vereinbarten Rente sollte mindestens
75 Prozent Ihres letzten Netto-Gehalts betragen.
Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen
Rentenversicherung reicht in der Regel nicht aus, um Ihren
Lebensunterhalt zu decken.
Daher ist der Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsrente außerordentlich wichtig, wenn Sie durch einen
Unfall oder eine Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Die Versicherung zahlt Ihnen dann die vereinbarte monatliche
Rentenhöhe, wenn die Berufsunfähigkeit mindestens 6 Monate besteht und
Sie im Vergleich mit Beschäftigten im gleichen Beruf mehr als 50
Prozent berufsunfähig sind.
Viele Versicherungen bieten eine Staffelung der
Rentenzahlung an. Sie zahlen schon ab einer Berufsunfähigkeit von 25
Prozent einen Teil der vereinbarten Rentenhöhe.
Mit steigendem Berufsunfähigkeitsgrad erhöhen
sich die Renten, aber erst bei 75 Prozent haben Sie Anspruch auf die
volle Leistung. Die Höhe der vereinbarten Rente sollte mindestens 75
Prozent Ihres letzten Netto-Gehalts betragen. Sie können
Zusatzleistungen mitversichern, zum Beispiel für den
behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung oder Zuschüsse für
Reha-Maßnahmen und Kuraufenthalte.
Achten Sie darauf, dass Sie eine
Nachversicherungsgarantie abschließen. Sie sorgt dafür, dass die Höhe
der Zahlungen im Laufe der Zeit erhöht wird, um die gestiegenen
Lebenshaltungskosten auszugleichen. Besonders wichtig ist der "Verzicht
auf die abstrakte Verweisung". Wenn dieser Verzicht in den
Versicherungsbedingungen fehlt, kann die Versicherung die Zahlungen
verweigern und darauf bestehen, dass Sie einen anderen Beruf ergreifen,
den Sie körperlich noch ausüben können.
Die Berufsunfähigkeit wird nicht nach dem
Invaliditätsgrad berechnet
Bezüglich der Leistungen der
Berufsunfähigkeitsversicherung kollidieren die Vorstellungen oft mit
den Invaliditätsgraden, wie sie in der Unfallversicherung vereinbart
werden.
Nicht nur Laien, auch Experten lassen sich
dadurch oft verwirren. Tatsache ist, dass die Gliedertaxen der
Unfallversicherungen den Grad der Behinderung einer Person feststellen.
Das geschieht völlig unabhängig vom ausgeübten Beruf. In der
Berufsunfähigkeitsversicherung ist es genau umgekehrt. Sie ist sehr eng
mit dem tatsächlich ausgeübten Beruf verbunden. Haben Sie durch einen
Unfall oder eine Krankheit körperliche Schäden erlitten, prüft die
Versicherung immer, ob diese Schädigung Sie daran hindert, Ihren Beruf
auszuüben. Der Grad der Behinderung ist nicht entscheidend.
Was in dem einen Beruf zu einer
Berufsunfähigkeit führt, kann in einem anderen Beruf ohne Bedeutung
sein.
Im letzten Fall zahlt die
Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, auch wenn eine Unfallversicherung
vielleicht schon zu einer Zahlung wegen Invalidität verpflichtet ist.
Haben Sie zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit ein Auge
verloren, entspricht dies nach der Gliedertaxe einer Unfallversicherung
normalerweise einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Sind Sie im Büro
tätig, können Sie mit dem anderen Auge durchaus in Ihrem Beruf
arbeiten. Daher bekommen Sie keine oder eine geringere Rente von der
Berufsunfähigkeitsversicherung. Sind Sie jedoch Pilot, müssen Sie mit
dieser Schädigung Ihren Beruf aufgeben und die Versicherung muss
zahlen.
In jedem Fall gilt: ein Versicherungsvergleich
Berunfsunfähigkeit kann sinnvoll sein und Geld sparen.
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