Kostenlosen
Versicherungsvergleich Grundbesitzerhaftpflicht machen und Beiträge
sparen.
Der
Eigentümer eines Grundstücks bzw. einer Immobilie hat besondere
Pflichten, deren Verletzung bei einem entstandenen Schaden zu einer
Schadenersatzpflicht führen können. Um finanzielle Nachteile aufgrund
derartiger Ansprüche zu vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss einer
so genannten Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, auch kurz als
Grundbesitzerhaftpflicht bezeichnet.
Durch diese besondere Form der
Haftpflichtversicherung
können Schäden versichert werden, die vom Versicherten dadurch
verursacht worden sind, dass er seine Verkehrssicherungs- und
Instandhaltungspflichten nicht ausreichend erfüllt hat, die jedem
Immobilien- und Grundstückseigentümer obliegen. Ein klassisches
Beispiel für einen solchen Schaden, der durch die
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt ist, ist die Verletzung
eines Passanten die dadurch entstanden ist, dass vor dem Grundstück des
Versicherten bei Eis und Schnee nicht ausreichend gestreut wurde.
Auch eine sich vom Dach der Immobilien lösende
und auf
die Straße fallende Dachpfanne, durch die dann ein Passant verletzt
wird, wäre ein typischer Fall, wann die Grundbesitzerhaftpflicht
eintreten würde. Da durch solche Schäden möglicherweise sehr hohe
Schadenersatzansprüche auf den Eigentümer des Grundstücks oder der
Immobilie zukommen können, ist der Abschluss der Versicherung auf jeden
Fall sinnvoll und notwendig. Denn besonders wenn Personen zu Schaden
kommen oder sogar getötet werden, können die Schadenersatzsummen leicht
mehr als 100.000 Euro betragen. Insofern ist es beim Abschluss der
Versicherung auch sehr wichtig, dass auf eine ausreichende
Deckungssumme (mindestens drei Millionen Euro) geachtet wird.
Die Höhe der zu zahlenden
Versicherungsprämie
richtet sich bei der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nach mehreren
Faktoren. So kommt es zum Beispiel darauf an, ob das zu versichernde
Grundstück oder die zu versichernde Immobilie Allein- oder
Gemeinschaftseigentum ist, welche Risikoart vorhanden ist (vermietetes
Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung oder eine unbebaute
Grundstücksfläche), und auch die Jahresbruttomiete hat bei vermieteten
Objekten einen Einfluss auf die Beitragshöhe.
Der vergleichbar günstige Preis ist auch ein
wesentlicher Vorteil der Grundbesitzerhaftpflicht. Empfehlenswert ist
ein Vergleich der Anbieter, um ein individuell passendes Angebot finden
zu können
Die Grundbesitzerhaftpflicht ist für Sie als
Haus-
oder Grundstückseigentümer genau so wichtig wie die
Privat-Haftpflichtversicherung.
Gemäß den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch
haben
Sie bei Eigentumsbesitz auch eine unbeschränkte Haftungsverpflichtung.
Aus den Versicherungsbedingungen einer privaten Haftpflichtversicherung
geht hervor, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden
aufgrund von Eigentumsbesitz erstreckt. Diese Risikoabdeckung bietet
erst eine zusätzlich abzuschließende Grundbesitzerhaftplicht. Die
Grundbesitzerhaftpflicht wird von Versicherungsunternehmen sehr oft
unter der Bezeichnung Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
offeriert.
Diese Versicherung übernimmt, wie alle
Haftpflichtversicherungen auch, bei bestimmten Schadensereignissen den
Schutz der Versicherten vor finanziellen Schäden.
Am Namen der Versicherung lässt sich einfach der
Zweck
erkennen. Diese Versicherung für Haus- und Grundstücksbesitzer ist
immer dann wichtig, wenn ein Gebäude vermietet wird. Doch auch von
einem unbebauten Grundstück gehen bestimmte Gefahren aus. Wer Besitzer
eines solchen Grundstückes ist, findet in der Grundbesitzerhaftpflicht
die richtige Absicherung. Wer selbst ein eigenes Haus bewohnt,
beispielsweise eine Doppelhaushälfte oder eine Eigentumswohnung, wird
bereits durch eine private Haftpflichtversicherung ausreichend
geschützt. In diesem Fall wäre der Abschluss einer
Grundbesitzerhaftpflicht durch Sie nicht erforderlich und auch nicht
sinnvoll. Ihre private Haftpflichtversicherung wird in jedem Fall für
alle Schäden aufkommen, die im Zusammenhang mit Geschehnissen im und um
das Wohnobjekt stehen.
Die Grundbesitzerhaftpflicht ist für Sie als
Hausbesitzer erforderlich, wenn Sie ein Einfamilienhaus nicht bewohnen,
sondern vermieten.
Auch wenn Sie das Haus Angehörigen überlassen
oder wenn
sich eine Mietwohnung neben der von Ihnen genutzten Wohnung im Haus
befindet, brauchen Sie eine Grundbesitzerhaftpflicht. Als Eigentümer
einer durch Sie genutzten Garage, eines Gartens oder eines Ferienhauses
erhalten Sie Versicherungsschutz durch die
Privat-Haftpflichtversicherung. Im Wesentlichen unverzichtbar ist die
Grundbesitzerhaftpflicht für Besitzer von Mehrfamilienhäusern,
vermieteten Wohnhäusern und als Eigentümer unbebauter Grundstücke. Das
gilt auch, wenn Sie Besitzer von gemeinschaftlichem Eigentum in
Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen oder leer stehenden Gewerbebauten
sind.
Die Leistungen Ihrer Grundbesitzerhaftpflicht
erstrecken sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Werden gegen Sie unberechtigte
Schadenersatzansprüche
geltend gemacht, wehrt Ihre Versicherung diese im Rahmen zusätzlicher
Leistungen gegebenenfalls vor Gericht ab. Ihre Grundbesitzerhaftpflicht
sieht in den entsprechenden Versicherungsbedingungen einige
beachtenswerte Ausschlüsse vor. Vom Versicherungsschutz sind
beispielsweise Schäden am eigenen Gebäude oder Grundstück ebenso nicht
abgedeckt wie vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Von der Leistung frei
ist Ihre Versicherung ebenfalls, wenn Sie vom Versicherer bemängelte
gefährliche Umstände nicht beseitigt haben. Sie können eine reguläre
Grundbesitzerhaftpflicht zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen (Ausnahmen gelten für
Mehrjahresverträge). Ein Sonderkündigungsrecht (ein Monat) steht Ihnen
dann zu, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht.
In jedem Fall gilt: ein Versicherungsvergleich
Grundbesitzerhaftpflicht kann sinnvoll sein und
Geld sparen.
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